Es ist selten geworden, das Leberblümchen (Hepatica nobilis), umso mehr erfreut es mich, wenn ich dieses feine Blümchen in einem Wald entdecken darf.
Gemäss der mittelalterlichen Signaturenlehre, deutet die Form seiner Blätter auf seine Wirkung hin.
Die leberähnliche Gestalt der Blätter weist gemäss dieser Signaturenlehre auf eine Wirkung bei Lebererkrankungen hin. Trotzdem: Das Leberblümchen gehört zu den Hahnenfussgewächsen und man sollte niemals frische Pflanzenteile verwenden (Wurzeln, Blüten oder Blätter) und innerlich anwenden, da diese giftige Stoffe enthalten.
Der heimische Frühlingsbote blüht in milden Wintern bereits ab Februar und finden könnt ihr ihn vornehmlich in Laubwäldern, seltener in Nadelwäldern. Das Leberblümchen gehört zu den sogenannten «Zeigerpflanzen» und zeigt Vorkommen von Kalk und Lehm im Boden an. Auch wenn seine hübschen Blüten keinen Nektar anzubieten haben, so sind sie doch ein wichtiger Pollenlieferant für Bienen, Käfer und Schwebfliegen. Die Farbe variiert von blau, violett bis lila.
Leberblümchen gibt es in Gärtnereien auch in kultivierten Formen für den Garten. So fand ich beispielsweise diese gefüllte Züchtung in einem verwilderten und verlassenen Bauerngarten. Man hat mir gesagt, es könnte sich dabei um eine Hepatica nobilis «Rosea Plena» handeln.
Zu den lateinischen Namen: «Über die Gattungszugehörigkeit gibt es zwei unterschiedliche Ansichten. Carl von Linné hat 1753 das Leberblümchen als Anemone hepatica veröffentlicht, sie also den Anemonen (Buschwindröschen) zugerechnet. Johann Christian von Schreber gab ihr 1771 den Namen Hepatica nobilis und ordnete sie der Gattung Hepatica zu.» (Quelle: medlexi.de)
Noch ein paar Worte zum Schutzstatus des Gewöhnlichen Leberblümchens: In der Schweiz ist das Leberblümchen in folgenden Kantonen vollständig geschützt: AG, SO, BL und teilweise geschützt in BE, BS, JU und ZH. In Deutschland ist es in allen Landesteilen «besonders geschützt» und darf weder ausgegraben noch gepflückt werden. Auch in Österreich steht das Leberblümchen gänzlich unter Naturschutz. Das ist nicht ohne Grund so, denn auch das Leberblümchen ist durch den Verlust typischer Lebensräume seltener geworden.