
Heute stelle ich euch zwei Arten aus der Familie der Bärlappgewächse vor: Den hier abgebildeten Sprossenden Bärlapp (auch Wald-Bärlapp) und den Tannenbärlapp.
Die «explosive» Eigenschaft des Sporenpulvers von Bärlapp, machten sich Schamanen bereits in der Jungsteinzeit für pyrotechnische Effekte zu Nutzen, genauso wie Feuerschlucker. Selbst heute ist diesbezüglich das Sporenpulver noch immer begehrt.
Bärlapp (Lycopodium) wird auch als Drudenfuss, Wolfsfuss oder Schlangenmoos bezeichnet. Letzteres, obwohl diese faszinierenden Gewächse botanisch zu den Farnartigen zählen und nicht etwa zu den Moosen. Sie stellen eine Pflanzengattung in der Familie der Bärlappgewächse dar (Lycopodiaceae).
Es gibt Arten, wie den hier abgebildeten Tannenbärlapp (Huperzia selago), die bereits im letzten Jahrhundert der Gattung Huperzia, den Teufelsklauen zugeordnet wurden. Was ihr auf dem Bild als gelbliche «Körner» zwischen den Blättern erkennen könnt, sind die Sporenbehälter. Die vereinigen sich beim Tannenbärlapp -anders als beim Sprossenden Bärlapp – nicht zu Sporenähren, auch bildet der Tannenbärlapp keine kriechenden Sprosse. Ganz anders der Sprossende Bärlapp:


Dass mir dieses Bild gelungen ist, hat mich besonders gefreut denn es zeigt so deutlich, warum der Sprossende Bärlapp (Lycopodium annotium/Spinulum annotinum) auch als Schlangen-Bärlapp bezeichnet wird: Für seine vegetative Vermehrung bildet er bis zu 1 Meter lange, kriechende Triebe, von denen 10-30 cm hohe Äste aufsteigen. An ihnen befinden sich spiralig angeordnet und steif abstehend die nadelförmigen, schmalen und scharf zugespitzten Blätter.
Diesen Sprossenden Bärlapp fotografierte ich im Winter, es sind deutlich die aufrechten Sporenähren zu erkennen. Sie werden ca. 4 cm lang und stehen einzeln an der Spitze der aufsteigenden Äste. Ganz im Gegensatz zum vorhergehend gezeigten Tannenbärlapp, bei dem die Sporenbehälter in den Blattachseln sitzen.
Die Sporenreife der Bärlappe erfolgt beim Tannenbärlapp zwischen Juli bis Oktober und beim hier gezeigten Sprossenden Bärlapp von August bis September. Und damit komme ich zum im Titel angekündigten «Feuerzauber», denn dazu werden Bärlappsporen benötigt:


Schon der Schamane der Jungsteinzeit soll sich der Bärlappsporen zum Erzeugen pyrotechnischer Effekte bedient haben. Auch lange Zeit nachher noch wurde dieses auch als «Hexenmehl» bezeichnete Sporenpulver von Feuerspuckern anstelle brennbarer Flüssigkeiten verwendet. Der Effekt beruhe auf einer Verpuffung, ähnlich einer Explosion von Mehlstaub, «da die Sporen im zerstäubten und trockenen Zustand eine große Teilchenoberfläche aufweisen.»
Übrigens: Auf Wikipedia ist noch zu lesen, dass die Band Rammstein für die Bühnenpyrotechnik ihrer Amerika-Tournee 2012 ungefähr 4 Tonnen Lycopodium aus chinesischer Ernte verwendet habe. Rammstein ist ja bekannt für ihre Pyroshows während ihrer Konzerte.
Von Rammstein nun aber zurück zum Bärlapp von dem ihr hier nochmals ein Bild von Tannen-Bärlapp sehen könnt. Beiden Arten begegne ich bei uns in der Region eher selten und wenn, dann in höheren Lagen, dem Sprossenden Bärlapp in (vor-)alpinen Zwergstrauchheiden, dem Tannen-Bärlapp in eher schattigen Nadelwäldern.
Beide heute vorgestellten Bärlapparten, namentlich der Tannen-Bärlapp wie aber auch der Sprossende Bärlapp (auch Wald-Bärlapp) gelten aufgrund ihrer Inhaltsstoffe als giftig.
Weitere Bärlapparten sind der Keulen-Bärlapp (Lycopodium clavatum), der Moor-Bärlapp (L. inundata) sowie der Alpen-Flachbärlapp (L. alpinum). Dann gäbe es noch drei weitere, jedoch eher selten vorkommende Arten (Diphasiastrum).


Bitte beachtet, dass die verschiedenen Bärlapp-Arten je nach Kanton bei uns in der Schweiz vollständig oder zumindest teilweise geschützt sind.
Ich hoffe dann mal, dass die im Internet angebotenen «Bärlappsporen zum Feuerschlucken» nicht von problematischer Herkunft sind. Denn auch in Deutschland, wo die Bärlappbestände leider rückläufig sind, steht beispielsweise der Keulen-Bärlapp auf der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen und gilt als gefährdet.
Schutzstatus Österreich: In Österreich sind Bärlappe über die Naturschutz- und Artenschutzverordnungen der einzelnen Bundesländer gesetzlich ebenfalls streng geschützt. Naturschutz ist in Österreich Ländersache und der Schutzstatus variiert je nach Region und Bärlapp-Art.